Ehe in Bulgarien registrieren lassen

Wer als bulgarischer Staatsbürger im Ausland – etwa in Deutschland – heiratet, muss die Ehe in Bulgarien nachtragen lassen. BG InfoCenter organisiert den Eintrag in der zuständigen Gemeinde und bereitet die dafür nötigen Urkunden vor.

Kurz erklärt

Eine in Deutschland geschlossene Ehe muss in Bulgarien nachgetragen werden, damit Ihr bulgarischer Personenstand stimmt. Dafür braucht die Gemeinde in Bulgarien Ihre deutsche Heiratsurkunde – meist mehrsprachig (Formular A) oder mit beglaubigter Übersetzung. Wir bereiten die Urkunden vor und lassen den Eintrag über eine Vollmacht vornehmen, ohne dass Sie reisen müssen.

Warum der Nachtrag wichtig ist

Solange die Ehe in Bulgarien nicht eingetragen ist, führt das dortige Register Sie weiterhin als ledig. Das kann später Probleme machen – etwa bei einer Namensänderung, bei neuen Ausweisdokumenten oder bei Erb- und Eigentumsfragen. Der Nachtrag bringt Ihren bulgarischen Personenstand auf den aktuellen Stand.

Was wir für Sie erledigen

Wir sagen Ihnen, welche Fassung Ihrer deutschen Heiratsurkunde gebraucht wird, und ob eine beglaubigte Übersetzung nötig ist. Anschließend lassen wir den Eintrag über eine Vollmacht in der zuständigen bulgarischen Gemeinde vornehmen – bundesweit von Deutschland aus.

Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel

  • Deutsche Heiratsurkunde (möglichst mehrsprachig / Formular A)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben zum Ehepartner
  • Falls bekannt: die in Bulgarien zuständige Gemeinde

Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.

So läuft es ab

  1. Ehe schildern Sie senden uns ein Foto Ihrer deutschen Heiratsurkunde und Ihres Ausweises.
  2. Urkunden vorbereiten Wir prüfen die Fassung, organisieren bei Bedarf die beglaubigte Übersetzung und die Vollmacht.
  3. Eintrag in Bulgarien Der Nachtrag wird in der zuständigen Gemeinde vorgenommen; Sie erhalten die Bestätigung.

Häufige Fragen

Muss ich die Ehe überhaupt in Bulgarien melden?

Als bulgarischer Staatsbürger sollten Sie eine im Ausland geschlossene Ehe in Bulgarien nachtragen lassen. Sonst weichen Ihre bulgarischen Register vom tatsächlichen Personenstand ab, was später Aufwand verursacht.

Brauche ich Formular A oder eine Übersetzung?

Häufig genügt die mehrsprachige Heiratsurkunde (Formular A) vom deutschen Standesamt. Liegt sie nicht vor, organisieren wir eine beglaubigte Übersetzung. Wir sagen Ihnen vorab, was die Gemeinde akzeptiert.

Kann ich Registrierung und Namensänderung verbinden?

Ja, das ergibt oft Sinn. Wenn Sie durch die Heirat den Namen ändern, tragen wir das gleich mit ein und beantragen bei Bedarf neue bulgarische Dokumente.