Bulgarische Vollmachten (Пълномощно)

Eine bulgarische Vollmacht (Пълномощно) berechtigt eine Vertrauensperson, in Bulgarien für Sie zu handeln. BG InfoCenter erstellt die passende Vollmacht nach Ihrem Anliegen und erklärt, wie sie beglaubigt wird.

Kurz erklärt

Sagen Sie uns, wofür die Vollmacht gilt (z. B. Rente/NOI, Immobilie, Geburtsurkunde, Scheidung, Führerschein oder Versorger). Wir wählen die richtige Vorlage, füllen sie korrekt aus und erklären die Beglaubigung – meist beim Notar oder im Konsulat.

Vollmacht nach Anliegen

Für die häufigsten Fälle haben wir eigene, ausführliche Seiten:

Weitere Vollmachten – etwa für Rente/NOI oder eine Scheidung – bereiten wir ebenso vor. Schildern Sie uns einfach Ihr Anliegen.

Beglaubigung nicht vergessen

Eine Vollmacht wirkt erst, wenn sie korrekt beglaubigt ist. Wir sagen Ihnen, ob die Beglaubigung beim Notar oder im Konsulat erfolgt, und bereiten Sie darauf vor – inklusive nötiger Übersetzung.

So läuft es ab

  1. Zweck nennen Beschreiben Sie kurz, wofür und für wen die Vollmacht gelten soll.
  2. Vorlage & Ausfüllung Wir wählen die passende Vorlage und füllen sie korrekt mit Ihren Daten.
  3. Beglaubigung erklärt Sie erfahren genau, wie und wo die Vollmacht beglaubigt wird.

Häufige Fragen

Für welche Anliegen kann ich eine Vollmacht erstellen lassen?

Von Rente und Immobilien über Geburtsurkunden und Scheidung bis Führerschein und Versorgerverträge. Nennen Sie Ihr Anliegen – wir haben die passende Vorlage.

Muss ich dafür nach Bulgarien reisen?

Meist nicht. Die Vollmacht wird in Deutschland beim Notar oder im Konsulat beglaubigt; Ihre Vertrauensperson handelt dann vor Ort in Bulgarien.

Braucht die Vollmacht eine Übersetzung?

Je nach Behörde und Zweck ja. Wir sagen Ihnen, ob eine beglaubigte Übersetzung nötig ist, und organisieren sie bei Bedarf gleich mit.

Wie schnell ist eine Vollmacht fertig?

Sobald der Zweck klar ist, geht die Erstellung meist zügig. Den Beglaubigungstermin stimmen wir mit Ihnen ab.