Bankvollmacht für ein bulgarisches Konto
Eine Bankvollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, ein bulgarisches Bankkonto für Sie zu führen – etwa für Überweisungen, Auskünfte oder die Auflösung. BG InfoCenter erstellt die Vollmacht und erklärt die Beglaubigung.
Kurz erklärt
Sagen Sie uns, welche Bank und welche Handlungen die Vollmacht abdecken soll (Kontoführung, Überweisungen, Auflösung). Wir erstellen die passende Vollmacht auf Bulgarisch und erklären, wie sie beglaubigt wird – meist beim Notar oder im Konsulat. Manche Banken verlangen ein eigenes Formular; auch das klären wir.
Wofür die Bankvollmacht gilt
Der Umfang wird genau festgelegt – von einzelnen Überweisungen bis zur vollständigen Kontoverwaltung.
- Kontoführung und Auskünfte
- Überweisungen und Zahlungen
- Auflösung eines Kontos oder Sparbuchs
Bankformular oder Notar
Manche bulgarischen Banken akzeptieren nur ihr eigenes Vollmachtsformular, andere eine notariell beglaubigte Vollmacht. Wir prüfen die Vorgabe Ihrer Bank und bereiten den richtigen Weg vor, damit die Vollmacht am Schalter anerkannt wird.
Diese Angaben brauchen wir in der Regel
- Personalausweis oder Reisepass des Kontoinhabers
- Name der Bank und – falls bekannt – IBAN/Kontonummer
- Daten der bevollmächtigten Person
- Gewünschter Umfang (Führung, Überweisungen, Auflösung)
Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.
So läuft es ab
- Bank & Zweck nennen Sie sagen uns Bank und gewünschte Handlungen; wir prüfen die Formvorgabe.
- Vollmacht erstellen Wir erstellen die passende Vollmacht bzw. füllen das Bankformular korrekt aus.
- Beglaubigung erklärt Sie erfahren, wo beglaubigt wird und was Ihre Vertrauensperson bei der Bank vorlegt.
Häufige Fragen
Akzeptiert jede Bank eine notarielle Vollmacht?
Nicht immer. Einige Banken bestehen auf ihrem eigenen Formular. Wir prüfen vorab die Vorgabe Ihrer Bank, damit es am Schalter keine Überraschung gibt.
Kann ich die Vollmacht auf einzelne Handlungen begrenzen?
Ja. Sie entscheiden, ob nur Überweisungen, die volle Kontoführung oder die Auflösung erlaubt sind.
Muss ich dafür nach Bulgarien reisen?
Meist nicht. Die Vollmacht wird in Deutschland beglaubigt; Ihre Vertrauensperson handelt dann bei der Bank in Bulgarien.