Firmen- und Unternehmensvollmacht für Bulgarien

Eine Firmenvollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, eine bulgarische Firma – etwa ein ЕООД – in Verwaltungs- und Behördenangelegenheiten zu vertreten. BG InfoCenter bereitet die Vollmacht nach Ihrem Bedarf vor und erklärt, wie sie beglaubigt wird.

Kurz erklärt

Wenn Ihre bulgarische Firma vor Ort vertreten werden soll – etwa bei Behörden, Registern oder für den Schriftverkehr mit Ämtern – braucht die handelnde Person eine Vollmacht des Geschäftsführers. Wir bereiten sie auf Bulgarisch vor, passend zu den Aufgaben, und erklären die Beglaubigung. Rechtliche oder steuerliche Beratung ersetzt das nicht.

Wofür die Firmenvollmacht gilt

Der Umfang wird genau auf die Aufgaben Ihrer Firma abgestimmt. Häufige Fälle sind:

  • Vertretung gegenüber Behörden und Ämtern
  • Einreichen und Abholen von Unterlagen bei Registern
  • Schriftverkehr und Auskünfte im Namen der Firma
  • Abwicklung laufender Verwaltungsangelegenheiten

Umfang klar festlegen

Bei einer Firmenvollmacht kommt es besonders darauf an, die Befugnisse präzise zu beschreiben – wofür sie gilt, für welche Firma und in welchem Rahmen. Wir formulieren die Vollmacht sauber und sagen Ihnen, ob für Ihren Fall eine notarielle Beglaubigung nötig ist. Für rechtliche oder steuerliche Fragen arbeiten wir mit Fachleuten in Bulgarien.

Diese Angaben brauchen wir in der Regel

  • Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
  • Firmendaten (Name, ЕИК/Handelsregisternummer)
  • Daten der bevollmächtigten Person
  • Beschreibung der gewünschten Befugnisse

Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.

So läuft es ab

  1. Aufgaben nennen Sie sagen uns, wofür die Firma vertreten werden soll und von wem.
  2. Vollmacht erstellen Wir formulieren die Vollmacht auf Bulgarisch mit präzise beschriebenen Befugnissen.
  3. Beglaubigung erklärt Sie erfahren, ob und wie die Vollmacht notariell beglaubigt wird.

Häufige Fragen

Kann die Vollmacht die Firma bei Behörden vertreten?

Ja. Die Befugnisse werden genau festgelegt – von einzelnen Behördengängen bis zur laufenden Verwaltung. Wir formulieren sie passend zu Ihren Aufgaben.

Übernehmen Sie auch rechtliche oder steuerliche Beratung?

Wir bereiten die Vollmacht vor und erklären den Ablauf. Für rechtliche oder steuerliche Fragen binden wir Fachleute in Bulgarien ein – so bleibt jede Seite in ihrer Zuständigkeit.

Braucht die Firmenvollmacht eine notarielle Beglaubigung?

Oft ja, je nach Aufgabe und beteiligter Stelle. Wir prüfen das für Ihren Fall und sagen Ihnen vorab, welche Form die Vollmacht braucht.