Vollmacht für eine Immobilie in Bulgarien

Eine Immobilienvollmacht lässt eine Vertrauensperson ein Grundstück oder eine Wohnung in Bulgarien verkaufen, kaufen oder verwalten, ohne dass Sie reisen müssen. BG InfoCenter bereitet den Vorgang vor; die notarielle Beurkundung läuft über bulgarische Notare oder Anwälte.

Kurz erklärt

Für Verkauf, Kauf oder Verwaltung eines bulgarischen Grundstücks ist eine notariell beglaubigte Vollmacht mit genauer Beschreibung von Objekt und Befugnissen nötig. Wir klären mit Ihnen Umfang und Unterlagen. Die eigentliche Beurkundung erfolgt aktuell über unsere Partner-Notare bzw. -Anwälte in Bulgarien.

Verkauf, Kauf oder Verwaltung

Die Vollmacht wird genau auf Ihr Vorhaben zugeschnitten – von einem einzelnen Verkauf bis zur laufenden Verwaltung.

  • Verkauf oder Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung
  • Verwaltung, Vermietung oder Übergabe einer Immobilie
  • Ummeldung der Konten für Strom, Wasser und Grundsteuer

Warum Notar oder Anwalt in Bulgarien

Vollmachten für Immobiliengeschäfte brauchen in Bulgarien die notarielle Form. Deshalb wickeln wir diese Leistung derzeit ausschließlich über unsere bulgarischen Notare bzw. Anwälte ab – so ist die Vollmacht vor Ort sicher gültig. Wir bereiten Ihre Angaben vor und begleiten die Abstimmung.

Diese Angaben brauchen wir in der Regel

  • Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers
  • Genaue Angaben zur Immobilie (Adresse, Notarurkunde / нотариален акт)
  • Daten der bevollmächtigten Person
  • Beschreibung der gewünschten Befugnisse (Verkauf, Verwaltung usw.)

Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.

So läuft es ab

  1. Vorhaben schildern Sie sagen uns, was mit der Immobilie geschehen soll und wer Sie vertreten wird.
  2. Entwurf & Abstimmung Wir erstellen den Vollmachtsentwurf und stimmen ihn mit dem Notar bzw. Anwalt ab.
  3. Beurkundung Sie erhalten die fertige, notariell gültige Vollmacht für den Einsatz in Bulgarien.

Häufige Fragen

Muss ich für die Immobilienvollmacht nach Bulgarien reisen?

In der Regel nicht. Wir bereiten den Vorgang von Deutschland aus vor und wickeln ihn über unsere Partner-Notare bzw. -Anwälte in Bulgarien ab.

Kann eine Person Verkauf und Verwaltung zugleich übernehmen?

Ja. Die Befugnisse werden in der Vollmacht genau festgelegt – vom einzelnen Verkauf bis zur umfassenden Verwaltung.

Wird eine Übersetzung benötigt?

Für den Einsatz in Bulgarien wird die Vollmacht auf Bulgarisch erstellt. Falls deutsche Unterlagen einfließen, klären wir eine nötige beglaubigte Übersetzung mit.