Bulgarische Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden sind bulgarische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. BG InfoCenter beschafft und bereitet diese Urkunden für Bulgaren in Deutschland vor – inklusive Formular A und beglaubigter Übersetzung.
Kurz erklärt
Ob Geburtsurkunde für den Kinderpass, Heiratsurkunde für Behörden oder Formular A – wir sagen Ihnen, welche Urkunde nötig ist, beschaffen sie in Bulgarien (per Vollmacht) und lassen sie bei Bedarf beglaubigt übersetzen. Sie schildern uns einfach Ihren Fall.
Welche Urkunden wir beschaffen
- Geburtsurkunde (auch mehrsprachig / Formular A)
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde
- Bescheinigungen zum Personenstand und zur Staatsangehörigkeit
Oft die Grundlage für weitere Schritte
Viele Anträge – etwa der Kinderpass – setzen eine bulgarische Geburtsurkunde voraus. Wir denken diese Kette mit und sagen Ihnen früh, welche Urkunde Sie zuerst brauchen.
Heirat, Namen & Bescheinigungen
Rund um Personenstand, Heirat und Namen haben wir eigene, ausführliche Seiten:
- Familienstandsbescheinigung – für die Heirat in Deutschland
- Heirat mit ausländischem Partner – welche Papiere nötig sind
- Ehe in Bulgarien registrieren – Nachtrag der Auslandsehe
- Namensänderung – neuer Familienname in den Dokumenten
- Bescheinigung Namensidentität – bei verschiedenen Schreibweisen
- Bescheinigungen fürs Kindergeld
So läuft es ab
- Fall schildern Sagen Sie uns, welche Urkunde Sie wofür brauchen.
- Beschaffung per Vollmacht Wir organisieren die Urkunde in Bulgarien – meist über eine Vollmacht.
- Übersetzung & Nutzung Auf Wunsch beglaubigt übersetzt und für den nächsten Antrag bereit.
Häufige Fragen
Was ist Formular A?
Formular A ist eine mehrsprachige Fassung der Geburtsurkunde, die oft ohne zusätzliche Übersetzung anerkannt wird. Wir sagen Ihnen, ob es in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Muss ich selbst nach Bulgarien?
In der Regel nicht. Über eine Vollmacht beschaffen wir die Urkunde für Sie vor Ort.
Wie lange dauert die Beschaffung?
Das hängt von der jeweiligen Gemeinde in Bulgarien und der Urkundenart ab. Wir nennen Ihnen nach der Fallprüfung einen realistischen Zeitrahmen.
Kann ich eine internationale (mehrsprachige) Urkunde bekommen?
Ja. Für viele Urkunden gibt es eine mehrsprachige Fassung (Formular A), die im Ausland oft ohne zusätzliche Übersetzung anerkannt wird.