Namensänderung in bulgarischen Dokumenten
Nach einer Heirat oder aus anderem Anlass ändert sich oft der Familienname. Damit die bulgarischen Dokumente stimmen, muss die Namensänderung in Bulgarien nachgetragen werden. BG InfoCenter organisiert den Nachtrag und die Neuausstellung betroffener Urkunden und Ausweise.
Kurz erklärt
Wenn Sie durch die Heirat einen neuen Familiennamen führen, muss dieser auch in Bulgarien nachgetragen werden – sonst weichen Pass, Personalausweis und Register vom neuen Namen ab. Wir organisieren den Eintrag über die zuständige Gemeinde und sagen Ihnen, welche bulgarischen Dokumente danach neu ausgestellt werden sollten.
Warum der Nachtrag wichtig ist
Wenn der Name in Deutschland geändert ist, in Bulgarien aber der alte gilt, entstehen zwei unterschiedliche Identitäten auf dem Papier. Das führt schnell zu Problemen – etwa beim Reisepass, beim Personalausweis oder bei Eigentums- und Bankangelegenheiten. Der Nachtrag hält beide Seiten deckungsgleich.
Nachtrag und neue Dokumente
Wir klären, welcher Nachweis für die Namensänderung gebraucht wird – etwa die Heiratsurkunde – und lassen den neuen Namen in der zuständigen Gemeinde eintragen. Häufig hängt der Nachtrag mit der Registrierung der Ehe zusammen; auf Wunsch beantragen wir danach die betroffenen Ausweisdokumente neu.
Diese Unterlagen brauchen Sie in der Regel
- Nachweis der Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde, möglichst Formular A)
- Bisheriger bulgarischer Pass oder Personalausweis
- Personendaten mit altem und neuem Namen
- Falls bekannt: die in Bulgarien zuständige Gemeinde
Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.
So läuft es ab
- Änderung schildern Sie sagen uns alten und neuen Namen und senden den Nachweis der Änderung.
- Nachtrag organisieren Wir bereiten die Unterlagen vor und lassen den neuen Namen in Bulgarien eintragen.
- Neue Dokumente Auf Wunsch beantragen wir danach Pass, Personalausweis oder Urkunden mit neuem Namen.
Häufige Fragen
Ich habe in Deutschland geheiratet – muss ich den Namen in Bulgarien ändern?
Wenn Sie den Familiennamen angenommen haben, sollten Sie ihn auch in Bulgarien nachtragen lassen. Sonst tragen Ihre bulgarischen Dokumente weiter den alten Namen, was bei Behörden und Banken zu Rückfragen führt.
Muss ich dafür nach Bulgarien reisen?
In der Regel nicht. Wir organisieren den Nachtrag über die zuständige Gemeinde – meist mithilfe einer Vollmacht – und stimmen alles von Deutschland aus mit Ihnen ab.
Muss ich danach Pass und Ausweis neu machen?
Sinnvollerweise ja – nach dem Nachtrag sollten Pass und Personalausweis auf den neuen Namen lauten. Wir sagen Ihnen, was ansteht, und begleiten die Neuausstellung im Konsulat.