Erklärung zur Ehe

Eine Ehe-Erklärung ist eine unterschriebene, oft eidesstattliche Erklärung – zum Beispiel darüber, dass eine Ehe nicht fingiert ist (декларация, че бракът не е фиктивен). BG InfoCenter formuliert die passende Erklärung und erklärt, wie und wo sie beglaubigt wird.

Kurz erklärt

Behörden verlangen manchmal eine schriftliche Erklärung rund um die Ehe – etwa, dass die Ehe echt und nicht fingiert ist. Wir formulieren die Erklärung mit Ihren Angaben korrekt auf Bulgarisch (oder zweisprachig) und sagen Ihnen, ob sie beim Notar oder im Konsulat unterschrieben und beglaubigt werden muss.

Wann eine solche Erklärung nötig ist

Rund um die Eheschließung fordern Ämter gelegentlich eine unterschriebene Erklärung. Typische Fälle sind:

  • Erklärung, dass die Ehe echt und nicht fingiert ist
  • Erklärung über den Familienstand oder frühere Ehen
  • Zustimmungs- oder Kenntniserklärungen rund um die Heirat

Was genau verlangt wird, hängt von der Behörde ab – schildern Sie uns Ihren Fall.

Formulierung und Beglaubigung

Eine Erklärung wirkt nur, wenn sie inhaltlich passt und richtig beglaubigt ist. Wir formulieren den Text sauber, tragen Ihre Angaben ein und sagen Ihnen, ob die Unterschrift beim Notar oder im Konsulat erfolgt. Bei Bedarf organisieren wir die beglaubigte Übersetzung.

Diese Angaben brauchen wir in der Regel

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zweck der Erklärung und – falls vorhanden – die Vorgabe der Behörde
  • Angaben zum Ehepartner bzw. zur Ehe
  • In welcher Sprache die Erklärung gebraucht wird

Die genaue Liste hängt von Ihrem Fall ab – wir prüfen sie individuell für Sie.

So läuft es ab

  1. Anliegen nennen Sie sagen uns, welche Erklärung verlangt wird und wofür Sie sie brauchen.
  2. Erklärung formulieren Wir erstellen den Text korrekt mit Ihren Angaben – auf Bulgarisch oder zweisprachig.
  3. Beglaubigung erklärt Sie erfahren, wo unterschrieben und beglaubigt wird und was Sie mitbringen.

Häufige Fragen

Wer verlangt eine Erklärung, dass die Ehe nicht fingiert ist?

Solche Erklärungen kommen etwa bei Aufenthalts- oder Behördenverfahren vor. Sagen Sie uns, wer sie von Ihnen fordert – dann formulieren wir sie passend zu deren Vorgabe.

Muss die Erklärung beglaubigt werden?

Häufig ja – oft ist eine notarielle Beglaubigung oder die Unterschrift im Konsulat nötig. Wir sagen Ihnen, welche Form Ihr Fall verlangt, und bereiten Sie darauf vor.

Können Sie die Erklärung zweisprachig erstellen?

Ja. Je nach Empfänger erstellen wir die Erklärung auf Bulgarisch, auf Deutsch oder zweisprachig und organisieren bei Bedarf die beglaubigte Übersetzung.